Lauingen (Donau) ist eine Stadt im Landkreis Dillingen an der Donau (Bayern).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
11.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89415
Vorwahl
09072
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lauingen (Donau)
Rathausplatz 1
89415 Lauingen (Donau)
2. Landratsamt Dillingen a.d. Donau
Schillerstraße 30
89407 Dillingen a.d. Donau
3. Finanzamt Dillingen a.d. Donau
Am Stadtgraben 7
89407 Dillingen a.d. Donau
Gemeinde Lauingen (Donau) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lauingen (Donau) gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. Allerdings ist bekannt, dass in der Nähe, in Gundremmingen, Bebauungspläne und Flächennutzungspläne für Projekte wie den Solarpark Gundremmingen und andere Bauprojekte beschlossen und durchgeführt werden. In Lauingen selbst war zuletzt von der Planung eines Bau- und Gartenmarktes auf dem Gelände, wo einst ein Einkaufszentrum geplant war, die Rede.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.