Lauingen (Donau) ist eine Stadt im Landkreis Dillingen an der Donau (Bayern).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
11.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89415
Vorwahl
09072
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lauingen (Donau)
Rathausplatz 1
89415 Lauingen (Donau)
2. Landratsamt Dillingen a.d. Donau
Schillerstraße 30
89407 Dillingen a.d. Donau
3. Finanzamt Dillingen a.d. Donau
Am Stadtgraben 7
89407 Dillingen a.d. Donau
Gemeinde Lauingen (Donau) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lauingen (Donau) gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. Allerdings ist bekannt, dass in der Nähe, in Gundremmingen, Bebauungspläne und Flächennutzungspläne für Projekte wie den Solarpark Gundremmingen und andere Bauprojekte beschlossen und durchgeführt werden. In Lauingen selbst war zuletzt von der Planung eines Bau- und Gartenmarktes auf dem Gelände, wo einst ein Einkaufszentrum geplant war, die Rede.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.