Lauingen (Donau) ist eine Stadt im Landkreis Dillingen an der Donau (Bayern).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
11.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89415
Vorwahl
09072
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lauingen (Donau)
Rathausplatz 1
89415 Lauingen (Donau)
2. Landratsamt Dillingen a.d. Donau
Schillerstraße 30
89407 Dillingen a.d. Donau
3. Finanzamt Dillingen a.d. Donau
Am Stadtgraben 7
89407 Dillingen a.d. Donau
Gemeinde Lauingen (Donau) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lauingen (Donau) gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. Allerdings ist bekannt, dass in der Nähe, in Gundremmingen, Bebauungspläne und Flächennutzungspläne für Projekte wie den Solarpark Gundremmingen und andere Bauprojekte beschlossen und durchgeführt werden. In Lauingen selbst war zuletzt von der Planung eines Bau- und Gartenmarktes auf dem Gelände, wo einst ein Einkaufszentrum geplant war, die Rede.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.